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DSGVO: Das ideale Newsletter-Anmeldeformular

DSGVO: Das ideale Newsletter-Anmeldeformular

09.03.2026 UPDATE: Wir haben die Texte und Erklärungen aktualisierung an die aktuelle Rechtssprechung angepasst.

12.02.2018: Wenn man rechtlich einwandfreie Anmelde-Formulare entwickeln möchte, die alle rechtlichen Rahmenbedingungen (insb. jene der DSGVO) berücksichtigen, muss man einige Punkte beachten. Daher haben wir hier ein konkretes Beispiel zusammengestellt - mit einigen Erklärungen dazu:

 

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[Einleitung]

Tipp: Das Thema Datenschutz nehmen wir sehr ernst. Details dazu erfahren Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

Newsletter-Anmeldung
Hier können Sie sich für den kostenlosen Newsletter der [FIRMA] anmelden. Er informiert sie über X, Y und Z [Themen/Inhalte ergänzen].

Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie dazu Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Wir verarbeiten dafür die in diesem Formular angegebenen Datenfelder sowie technische Protokolldaten des Double Opt In (Zeitpunkte, IP Adresse) zum Versand und zur Dokumentation der Einwilligung. Die Abmeldung ist jederzeit über den Abmelde-Link in jedem Newsletter oder per E Mail an uns möglich.

[Hier sind die Formularfelder, idealerweise nur die E-Mail-Adresse]

[_] Ich willige ein, dass Öffnungen, Klicks, Endgerätetyp und Zeitpunkte meiner Interaktion mit dem Newsletter analysiert werden, um die Inhalte für mich zu optimieren. Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. [kein Pflichtfeld, nicht vorangehakt!]

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Erklärungen und Hintergründe

Dieses kleine Beispiel-Formular berücksichtigt eine ganze Reihe von Vorschriften:

  • Eindeutige Einwilligung: Es ist klar definiert, wozu der Anmelder genau sein Einverständnis erteilt. Außerdem gibt es einen Hinweis auf die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit.
  • Klarer Inhalt und Zweck: Sowohl der Inhalt als auch der Zweck der Datenspeicherung ist beschrieben.
  • Prinzip der Datensparsamkeit: Es werden nur jene Felder abgefragt, die für einen Newsletter-Versand auch tatsächlich notwendig sind. Darüber hinaus muss der Anmelder keine weiteren Daten angeben.
  • Datenschutz-Hinweis: Es gibt einen eigenen Hinweis auf die Datenverarbeitung und wozu diese erfolgt (Newsletter-Zusendung). Ebenso wird auf die jederzeitige Widerrufs-Möglichkeit hingewiesen.
  • Ausdrückliche Einwilligung: Dem Datenschutz-Hinweis muss ausdrücklich (durch Anklicken der Checkbox) zugestimmt werden - sonst kann das Formular nicht abgeschickt werden. Deshalb ist die Checkbox auch nicht vor-angehakt.
  • Link auf Datenschutz-Erklärung: Es gibt einen Hinweis auf die Datenschutz-Erklärung, in der im Detail beschrieben ist, was mit dem Daten geschieht und wie sie verarbeitet werden. Die Datenschutz-Erklärung ist keine Checkbox (Stichwort: Klauselkontrolle).

Weitere Tipps für die Umsetzung der DSGVO finden Sie in unserem Artikel DSGVO: Empfehlungen für die Praxis

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