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DSGVO: Das ideale Newsletter-Anmeldeformular

12.02.2018: Wenn man rechtlich einwandfreie Anmelde-Formulare entwickeln möchte, die alle rechtlichen Rahmenbedingungen (insb. jene der DSGVO) berücksichtigen, muss man einige Punkte beachten. Daher haben wir hier ein konkretes Beispiel zusammengestellt - mit einigen Erklärungen dazu:

 

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Durch Anklicken des Buttons "Abschicken" erkläre ich mich damit einverstanden, dass die <Firma> mir regelmäßig Informationen zu <Thema> per E-Mail zuschickt. Ich kann mich jederzeit von diesem Newsletter abmelden.
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[_] Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten - wie in der Datenschutzerklärung beschrieben - zur Zusendung und Analyse der E-Mailings verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
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Erklärungen und Hintergründe

Dieses kleine Beispiel-Formular berücksichtigt eine ganze Reihe von Vorschriften:

  • Eindeutige Einwilligung: Es ist klar definiert, wozu der Anmelder genau sein Einverständnis erteilt. Außerdem gibt es einen Hinweis auf die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit.
  • Klarer Inhalt und Zweck: Sowohl der Inhalt als auch der Zweck der Datenspeicherung ist beschrieben.
  • Prinzip der Datensparsamkeit: Es werden nur jene Felder abgefragt, die für einen Newsletter-Versand auch tatsächlich notwendig sind. Darüber hinaus muss der Anmelder keine weiteren Daten angeben.
  • Datenschutz-Hinweis: Es gibt einen eigenen Hinweis auf die Datenverarbeitung und wozu diese erfolgt (Newsletter-Zusendung). Ebenso wird auf die jederzeitige Widerrufs-Möglichkeit hingewiesen.
  • Ausdrückliche Einwilligung: Dem Datenschutz-Hinweis muss ausdrücklich (durch Anklicken der Checkbox) zugestimmt werden - sonst kann das Formular nicht abgeschickt werden. Deshalb ist die Checkbox auch nicht vor-angehakt.
  • Link auf Datenschutz-Erklärung: Es gibt einen Hinweis auf die (optionale) Datenschutz-Erklärung, in der im Detail beschrieben ist, was mit dem Daten geschieht und wie sie verarbeitet werden.

Weitere Tipps für die Umsetzung der DSGVO finden Sie in unserem Artikel DSGVO: Empfehlungen für die Praxis

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