Selbstverständlich können Sie für Anmeldeprozesse auf Ihrer Website sowohl single- als auch double Opt-in Verfahren (d.h. mit einem Verifizierungsschritt) realisieren - und das sogar für jede Mailing-Liste getrennt.
Dabei wird jeder Schritt in dem Anmeldeverfahren lückenlos protokolliert: Sie können im Streitfall also nicht nur nachweisen, wann jemand Ihr Anmeldeformular ausgefüllt hat, sondern auch, ob bzw. wann er die Anmeldung über den Verifizierungs-Link bestätigt hat.
Der Vorteil für Sie als Nutzer: Ein double Opt-in kann auf Knopfdruck realisiert werden und alle Schritte werden im Detail protokolliert. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, sowohl was das TKG als auch die DSGVO betrifft.